Ingenieurdienst­leis­tungen


Wir verfügen über langjährige Berufs­erfahrung im Eisen­bahn­wesen, u.a. als Eisen­bahn­betriebs­leiter und freier, un­abhängiger Eisenbahn­sachver­ständiger in den Bereichen - Schienen­fahrzeuge, Bahnbe­trieb, Infra­struktur und Per­sonal. Gerne stehen wir für Sie zur Verfügung.

Unsere Ingenieur­dienst­leistungen im Überblick:


  • Tätigkeiten als Eisenbahnbe­triebslei­ter

  • Erstellung von Dienstanweis­ungen

  • Erstellen von Wert- und Schadensgut­achten

  • Erstellen von Gutachten zu Eisenbahn-Unfällen

  • Beweissiche­rung

  • Begleitung von Fahrzeugum­bauten

  • Lauffähigkeits­untersuch­ungen für Überführungs­fahrten

  • Neuabnahme / Neuzulassung

  • Regelmäßige Untersuchung an Schienenfahr­zeugen nach EBO und (E)‏BOA

  • Hauptunter­suchung an Schienenfahr­zeugen nach EBO und (E)‏BOA

  • Beratung, u.a. bei Zulassungs­verfahren, Anschaffungen, Bahnbetrieb



Eisenbahnbetriebsleiter (EBL)


Eisenbahnbetriebsleiter eines Anschlussgleises (Anschlussbahn / Werksbahn)

Bevor ein Unternehmen am Eisenbahn­betrieb teil­nehmen möchte, um zum Beispiel Güter­züge fahren oder zu rangieren, braucht es Genehmi­gungen von der zuständigen Aufsichts­behörde. Um die Genehmi­gungen zu erlangen, sind An­for­derungen zu erfüllen, wie z.B. das Fi­nan­zielle, die Zu­ver­lässig­keit, eine Haft­pflicht­versicherung, aber auch die Fachkunde. Der Nachweis der Fachkunde kann durch einen Eisenbahn­betriebs­leiter (EBL) erfolgen. Sofern der Inhaber keine Fachkunde hat, kann das Unternehmen i.d.R. zwei EBL, einen ersten Eisenbahn­betriebs­leiter und einen stellver­tretenden Eisenbahn­betriebs­leiter beauf­tragen. Wenn das Unter­nehmen keine Eisenbahn­betriebs­leiter hat oder die Verant­wortung lieber abgeben möchte, so darf dieses Unternehmen auch externe EBL bestellen. Die Aufgaben werden in einer Geschäfts­anweisung beschrieben und der zuständigen Auf­sichts­behörde vorgelegt, dazu muss der / die Eisenbahn­betriebs­leiter zuvor von der Behörde bestätigt worden sein. Der EBL über­nimmt dann die Verant­wortung des Unternehmers für das sichere Erbringen der Eisenbahn­verkehrs­leistungen. Die Aufgaben können sein: Einhal­tung von Rechts­vor­schriften und Anweisungen, die Aus- und Fort­bil­dungen des Bahn­betriebs­personals, Dienstein­teilung, Betriebs­personal während des Betriebs über­wachen, sicheres Betreiben der Eisenbahn­infra­struktur, den Zustand der Fahrzeuge nach EBO, EBOA oder BOA überwachen, die sichere Durchführung der Zugfahrten und des Rangierens, Bahn­betriebs­unfälle zu unter­suchen und zu melden, sowie Maßnahmen vorzuschlagen.

Für Ihr Unternehmen bieten wir Ihnen die Über­nahme der Ver­ant­wortung als Eisenbahn­betriebs­leiter an und zwar für öffent­liche, nicht­bundes­eigene Eisenbahn­ver­kehrs­unternehmen (private EVU) und nicht­öffentliche, nicht­bundes­eigene Eisen­bahn (Anschluss­bahn / Werksbahn).



Eisenbahnsachverständiger - Gutachten erstellen


Gutachten | Entgleisung eines Güterzuges

Als unabhängiger und freier Eisenbahn­sach­ver­ständiger unter­stützen wir Sie als Geschädigter oder als Versicherer nach einem Bahn­betriebs­unfall oder Ereignis im Bahn­betrieb bei der Ur­sachen­ermittlung, Schadens­ermittlung, Schadens­bewertung und sammeln rechts­kräftige Beweise und Unter­lagen. Dazu werden Gut­ach­ten erstellt. Am be­schä­digten Schienen­fahrzeug ist der Schaden zu bewerten, sowie weitere Er­mitt­lungen bei Infra­struktur­schäden oder Per­sonen­schäden anzustellen.



Lauffähigkeitsuntersuchung


Lauffähigkeitsuntersuchungen für Überführungsfahrten, z.B. Triebwagen, Lok oder Güterwagen

Die Lauffähig­keits­unter­suchung eines Schienen­fahr­zeuges - egal ob Lok oder Wagen - ist für eine Über­führungs­fahrt erfor­derlich, wenn die Revision / Frist am Fahr­zeug abge­laufen ist oder nach einem gefähr­lichen Ereignis im Bahn­betrieb, wie z.B. bei Ent­gleis­ung oder nach einem Unfall (z.B. Zusammen­stoß, Zusammen­prall, Aufprall). Mit der ausge­stellten Lauf­fähigkeits­bescheinigung kann eine Über­führungs­fahrt durch ein Eisenbahn­verkehrs­unternehmen (EVU) z.B. in die Werk­statt erfolgen.



Neuzulassung / Fahrzeugabnahme


Neuzulassung beim ROTRAC E4 | Zweiwege-Rangiergerät

Neue Fahrzeuge (Regel- und Neben­fahrzeuge) dürfen erst in Betrieb genom­men werden, wenn sie zuvor abgenom­men worden sind. Für die „erste Inbe­trieb­nahme“ des Fahr­zeugs ist in der Regel der betriebs­sichere Zustand zu kontrol­lieren und zu doku­mentieren. Die Abnahme erfolgt in Zusam­men­arbeit mit der zu­ständigen Auf­sichts­behörde des jeweiligen Bundes­landes, in welchem das Fahr­zeug, z.B. auf einer An­schluss­bahn oder Neben­bahn einge­setzt werden soll.


Die Fahrzeug-Abnahme können für den:

  • öffentlichen Ver­kehr nach Eisen­bahn-Bau- und Betriebs­ordnung (EBO) oder für den

  • nichtöffentlichen Verkehr nach der Veror­dnung über den Bau und Betrieb von Anschluss­bahnen (BOA) oder der Eisen­bahn-Bau- und Betriebs­ordnung für Anschluss­bahnen (EBOA) erfol­gen, je nach Einsatz­bereich des Fahrzeugs.


Nach der ersten Inbetrieb­nahme ist das Fahr­zeug planmäßig wieder­kehrend zu unter­suchen.

Neben der Fahr­zeug­ab­nahme können wir Sie auch bei Hauptunter­such­ung, Frist oder Brems­revi­sion unter­stützen. Wir haben viele Fahr­zeuge in Deutsch­land abgenommen, wie hier zum Bei­spiel auf dem Bild zu sehen ist, einen „ROTRAC E4“ Zwei­wege-Rangier­gerät der Firma Zwiehoff. Informationen zu weiteren Fahrzeugen der Firma Zwiehoff finden Sie unter https://www.zwiehoff.com.

Viele weitere Fahrzeuge der Firma Zwiehoff wie z.B. den Zweiwege-Unimog U400 / U423, ROTRAC E2, ROTRAC RR haben mit dem Kunden vor Ort oder direkt beim Fahrzeughersteller abgenommen. Wir können nicht nur Zweiwege-Fahrzeuge oder Zweiwegebagger, sondern wir stehen auch für die Abnahme und Zulassung von Lokomotiven, Personenwagen, Güterwagen oder Triebwagen zur Verfügung!