Ingenieurdienstleistungen
Wir verfügen über langjährige Berufserfahrung im Eisenbahnwesen, u.a. als Eisenbahnbetriebsleiter und freier, unabhängiger
Eisenbahnsachverständiger in den Bereichen - Schienenfahrzeuge, Bahnbetrieb, Infrastruktur und Personal. Gerne stehen wir für Sie zur Verfügung.
Unsere Ingenieurdienstleistungen im Überblick:
Tätigkeiten als Eisenbahnbetriebsleiter
Erstellung von Dienstanweisungen
Erstellen von Wert- und Schadensgutachten
Erstellen von Gutachten zu Eisenbahn-Unfällen
Beweissicherung
Begleitung von Fahrzeugumbauten
Lauffähigkeitsuntersuchungen für Überführungsfahrten
Neuabnahme / Neuzulassung
Regelmäßige Untersuchung an Schienenfahrzeugen nach EBO und (E)BOA
Hauptuntersuchung an Schienenfahrzeugen nach EBO und (E)BOA
Beratung, u.a. bei Zulassungsverfahren, Anschaffungen, Bahnbetrieb
Eisenbahnbetriebsleiter (EBL)
Bevor ein Unternehmen am Eisenbahnbetrieb teilnehmen möchte, um zum Beispiel Güterzüge fahren oder zu rangieren, braucht es Genehmigungen von der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Um die Genehmigungen zu erlangen, sind Anforderungen zu erfüllen, wie z.B. das Finanzielle, die Zuverlässigkeit, eine Haftpflichtversicherung, aber auch
die Fachkunde. Der Nachweis der Fachkunde kann durch einen Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) erfolgen. Sofern der Inhaber keine Fachkunde hat, kann das Unternehmen i.d.R.
zwei EBL, einen ersten Eisenbahnbetriebsleiter und einen stellvertretenden Eisenbahnbetriebsleiter beauftragen. Wenn das Unternehmen keine Eisenbahnbetriebsleiter hat
oder die Verantwortung lieber abgeben möchte, so darf dieses Unternehmen auch externe EBL bestellen. Die Aufgaben werden in einer Geschäftsanweisung beschrieben und der zuständigen
Aufsichtsbehörde vorgelegt, dazu muss der / die Eisenbahnbetriebsleiter zuvor von der Behörde bestätigt worden sein. Der EBL übernimmt dann die Verantwortung des
Unternehmers für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistungen. Die Aufgaben können sein: Einhaltung von Rechtsvorschriften und Anweisungen, die Aus- und
Fortbildungen des Bahnbetriebspersonals, Diensteinteilung, Betriebspersonal während des Betriebs überwachen, sicheres Betreiben der Eisenbahninfrastruktur, den Zustand der
Fahrzeuge nach EBO, EBOA oder BOA überwachen, die sichere Durchführung der Zugfahrten und des Rangierens, Bahnbetriebsunfälle zu untersuchen und zu melden, sowie Maßnahmen
vorzuschlagen.
Für Ihr Unternehmen bieten wir Ihnen die Übernahme der Verantwortung als Eisenbahnbetriebsleiter an und zwar für öffentliche, nichtbundeseigene
Eisenbahnverkehrsunternehmen (private EVU) und nichtöffentliche, nichtbundeseigene Eisenbahn (Anschlussbahn / Werksbahn).
Eisenbahnsachverständiger - Gutachten erstellen
Als unabhängiger und freier Eisenbahnsachverständiger unterstützen wir Sie als Geschädigter oder als Versicherer nach einem Bahnbetriebsunfall oder Ereignis im Bahnbetrieb bei der Ursachenermittlung, Schadensermittlung, Schadensbewertung und sammeln rechtskräftige Beweise und Unterlagen. Dazu werden Gutachten erstellt. Am beschädigten Schienenfahrzeug ist der Schaden zu bewerten, sowie weitere Ermittlungen bei Infrastrukturschäden oder Personenschäden anzustellen.
Lauffähigkeitsuntersuchung
Die Lauffähigkeitsuntersuchung eines Schienenfahrzeuges - egal ob Lok oder Wagen - ist für eine Überführungsfahrt erforderlich, wenn die Revision / Frist am Fahrzeug abgelaufen ist oder nach einem gefährlichen Ereignis im Bahnbetrieb, wie z.B. bei Entgleisung oder nach einem Unfall (z.B. Zusammenstoß, Zusammenprall, Aufprall). Mit der ausgestellten Lauffähigkeitsbescheinigung kann eine Überführungsfahrt durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) z.B. in die Werkstatt erfolgen.
Neuzulassung / Fahrzeugabnahme
Neue Fahrzeuge (Regel- und Nebenfahrzeuge) dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn sie zuvor abgenommen worden sind. Für die „erste Inbetriebnahme“ des Fahrzeugs ist in der Regel der betriebssichere Zustand zu kontrollieren und zu dokumentieren. Die Abnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in welchem das Fahrzeug, z.B. auf einer Anschlussbahn oder Nebenbahn eingesetzt werden soll.
Die Fahrzeug-Abnahme können für den:
öffentlichen Verkehr nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) oder für den
nichtöffentlichen Verkehr nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA) oder der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen (EBOA) erfolgen, je nach Einsatzbereich des Fahrzeugs.
Nach der ersten Inbetriebnahme ist das Fahrzeug planmäßig wiederkehrend zu untersuchen.
Neben der Fahrzeugabnahme können wir Sie auch bei Hauptuntersuchung, Frist oder Bremsrevision unterstützen. Wir haben viele Fahrzeuge in Deutschland
abgenommen, wie hier zum Beispiel auf dem Bild zu sehen ist, einen „ROTRAC E4“ Zweiwege-Rangiergerät der Firma Zwiehoff. Informationen zu weiteren Fahrzeugen der Firma Zwiehoff finden Sie unter
https://www.zwiehoff.com.
Viele weitere Fahrzeuge der Firma Zwiehoff wie z.B. den Zweiwege-Unimog U400 / U423, ROTRAC E2, ROTRAC RR haben mit dem Kunden vor Ort oder direkt beim Fahrzeughersteller abgenommen.
Wir können nicht nur Zweiwege-Fahrzeuge oder Zweiwegebagger, sondern wir stehen auch für die Abnahme und Zulassung von Lokomotiven, Personenwagen, Güterwagen oder Triebwagen zur Verfügung!